16. Sep. 2019

Fragen zu magistralen Zubereitungen zu Steinkohlenteer & Kaliumiodid

Die pharmazeutische Abteilung der Apothekerkammer beschäftigt sich diesmal ausführlich mit Fragen zu magistralen Zubereitungen zu Steinkohlenteer & Kaliumiodid.

StudioU/GettyImages

1. Frage eines Apothekers zu Steinkohlenteer:

Ich habe eine magistrale Rezeptur mit Steinkohlenteer vorliegen. Ich finde aber keine Monographie im Österreichischen Arzneibuch und auch keinen Eintrag in der Arzneitaxe. Darf ich die Rezeptur überhaupt anfertigen?

Antwort: Steinkohlenteer wurde auf Beschluss der Arzneibuchkommission im Dezember 2015 aus dem Österreichischen Arzneibuch und daraufhin mit Jänner 2016 aus der Arzneitaxe gestrichen. Steinkohlenteer und Steinkohlenteer-Extrakte haben antientzündliche und antiseptische Wirkungen und werden u.a. beim chronischen Ekzem, bei atopischer Dermatitis, Psoriasis vulgaris und Pityriasis simplex capillitii angewendet. Für Holzteere dürfte es übrigens keine vertretbare Indikation geben. Auch die sulfonierten Schieferöle sind völlig anders zu beurteilen. In den NRF-Vorschriften sind die Aufbereitungsmonographien bei Steinkohlenteer und der Monographie-Entwurf bei Steinkohlenteer­lösung positiv, wenn auch mit strenger Indikationsstellung und Anwendungseinschränkungen (chronische Dermatosen).
Eine Anwendung jeweils nach Nutzen-Risiko-Beurteilung unter Berücksichtigung risikoärmerer therapeutischer Alternativen ist also möglich. Teere sind gemäß der Rezeptpflichtverordnung verschreibungspflichtig. Steinkohlenteer ist aufgrund der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe als krebserzeugender Stoff der Kategorie 1 eingestuft, weshalb bei der Anfertigung der Rezeptur Arbeitsschutzmaßnahmen vorzunehmen sind (siehe dazu auch Kammerinfo 49/17 und Rundschreiben des Österreichischen Apothekerverbandes 27/2017).

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