9. Okt. 2019Rezeptfreie Medikamente

Verfassungsgerichtshof – „dm“ will es wieder wissen

Medikamente in der Apotheke ausgestellt
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Nachdem sein Anliegen bereits zweimal von den Verfassungsrichtern abgeschmettert worden ist, startet „dm“ nun den dritten Anlauf, um das Apothekenmonopol zu Fall zu bringen.

Die Drogeriemarktkette „dm“ kämpft seit Jahren darum, das Apothekenmonopol zu Fall zu bringen und rezeptfreie Arzneimittel verkaufen zu dürfen. Nun startet sie den dritten Versuch einer Klage für den Verfassungsgerichtshof. „In anderen europäischen Ländern können wir unseren Kunden ein umfangreiches Sortiment rezeptfreier Arzneimittel zu attraktiven Preisen anbieten. In Österreich dürfen wir nicht einmal alle Eigenmarken-Produkte vertreiben, die von dm für den EU-Markt produziert werden“, so dm Geschäftsführer Harald Bauer in einer Aussendung. Er möchte seinen Kunden bis zu 40 Prozent Preisersparnis gegenüber den Apothekenpreisen bieten. „Das Arzneimittelgesetz sieht vor, dass die Gesundheitsministerin bestimmte Arzneimittel, darunter auch rezeptfreie, durch Verordnung für einen Verkauf in Drogerien freizugeben hat. In der derzeit geltenden Verordnung ist dies aber nicht geschehen, was unserer Ansicht nach mit den gesetzlichen Vorgaben nicht in Einklang steht“, ergänzte Rechtsanwalt Dr. Mathis Fister.

Apotheker kontern

„Die Ankündigung von Rabattschlachten bei Medikamenten durch dm offenbart einen erschreckend leichtfertigen Umgang mit der Gesundheit der Menschen. Medikamente sind keine Waschmittel, die möglichst billig verschleudert werden dürfen“, zeigte sich Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, in einer Aussendung besorgt. Die Behauptung von „dm“, dass das Gesundheitsministerium mit einer Verordnung zum Verkauf von Medikamenten in Drogerien säumig sei, beachte die geltende Rechtslage nicht. So regelt die aktuelle Abgrenzungsverordnung bereits, welche Arzneimittel in Drogerien verkauft werden dürfen. Eindeutig nicht verkauft werden dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel, wie das „dm“ in seiner Aussendung suggeriert.
„Nur aufgrund der Apothekenpflicht und der Expertise der Apotheker gibt es bei uns in Österreich vergleichsweise weniger Spitalsaufenthalte wegen UAWs und NWs, weniger prekäre Resistenzentwicklungen, weniger Leberversagen wegen NSARs, weil sie anderswo wie ‚Zuckerln‘ verteilt werden“, ergänzte Vizepräsident Mag. Raimund Podroschko in einem Statement. Seitens der Apothekerschaft bereite man sich – in Zusammenarbeit mit anderen Playern – derzeit intensiv darauf vor, Serviceleistungen im Rahmen von ELGA, E-Medikation, E-Rezept und entsprechender Medikationsliste anzubieten, um die Gesundheitsversorgung der Österreicher auch weiterhin in dieser Qualität gewährleisten zu können. Denn die Apotheken könnten diese Dienstleistungen wie Nacht- und Wochenenddienste etc. keinesfalls weiter erbringen, wenn Geschäftemacher üble „Rosinenpickerei“ versuchen und wie hier vor allem auf Schnelldreher „schielen“.

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