Warum sie kaum hilft
Die neue Regelung zur Schwerarbeitspension
Pflegekräfte sollen künftig leichter Anspruch auf die Schwerarbeitspension erhalten. Tätigkeiten mit hoher körperlicher oder psychischer Belastung sind grundsätzlich von der bestehenden Regelung erfasst. Die Voraussetzungen – darunter 15 Tage Schwerarbeit pro Monat, bestimmte Werte beim Kalorienverbrauch oder eine Mindestanzahl an Nachtdiensten – sind im Pflegebereich jedoch nur schwer nachweisbar. Schätzungen zufolge könnten bis zur Hälfte der künftig in Pension gehenden Pflegekräfte von der Neuregelung betroffen sein.