
Der Gewinnfreibetrag

Es zahlt sich aus, rechtzeitig vor Jahresende den Gewinnfreibetrag zu nützen und einen Teil des Unternehmensgewinnes 2020 steuerfrei zu stellen.
Natürliche Personen und Gesellschafter von Mitunternehmerschaften (z.B. OG oder KG), die natürliche Personen sind, können bei der Ermittlung ihrer Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit einen Gewinnfreibetrag steuermindernd in Anspruch nehmen.
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