8. Juli 2021

Fragen zu Arzneitaxe und Ethanol

Änderungen in der Arzneitaxe kommen immer wieder vor. Die Pharmazeutische Abteilung der Österreichischen Apothekerkammer gibt Auskunft, wo man was findet. Auch welcher Preis für Ethanol verlangt werden darf, ist ihr bekannt.

Frage eines Apothekers: In der neuen Arzneitaxe des Österreichischen Apothekerverlages fehlen die Hinweise auf Separanda und Venena. Wo finde ich diese nun?

Antwort: Um die Aktualität des Österreichischen Arzneibuches zu gewährleisten, wurden im Zuge der letzten Novelle die teilweise obsoleten, unvollständigen und die Apothekenpraxis nicht mehr widerspiegelnden Venena- und Separanda-Tabellen gestrichen. Mit der Streichung aus dem ÖAB wurden nun auch die Hinweise in der Österreichischen Arzneitaxe gestrichen.

Eine Verwahrung von Arzneimitteln „unter Sperre“ = Venena bzw. „getrennt von den übrigen Waren“ = Separanda ist daher ab sofort nicht mehr vorgesehen (Achtung: Suchtgifte sind nach wie vor entsprechend den suchtmittelrechtlichen Vorschriften zu lagern!). Dies gilt auch für die Beschriftung der Vorratsgefäße. Vorhandene Standgefäße können selbstverständlich weiterhin verwendet werden. Weiterhin gilt, dass die Lagerung von Arzneimitteln nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft zu erfolgen hat. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass Arzneimittel übersichtlich und systematisch gelagert werden, deren Qualität durch die Lagerung nicht nachteilig beeinflusst wird und Verwechslungen vermieden werden. Der Lagerung in geeigneten Transportgefäßen ist grundsätzlich der Vorzug zu geben, um auch ein Umfüllen zu vermeiden.

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