12. Mai 2022

COVID-Umsätze – wie wirken sich diese auf den Kaufpreis von Apotheken aus?

Die letzten beiden Jahre waren für uns alle sehr speziell: in organisatorischer, personeller wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Gerade für jene Apotheken, die starke Umsatzzuwächse durch die COVID-Testungen hatten, stellt sich im Zusammenhang mit dem möglichen Verkauf der eigenen Apotheke häufig die Frage: “Welchen Einfluss haben diese Umsätze auf den möglichen Verkaufswert meiner Apotheke?“

Sparschwein trägt eine chirurgische Maske auf blauem Hintergrund.
iStock/bob_bosewell

Die marktübliche Herangehensweise bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Kaufpreises läuft normalerweise wie folgt ab:

  1. Vom Gesamtumsatz werden Umsätze von Hochpreisern (weil prozentuell extrem gering bemerkt) und Umsätze, die möglicherweise nicht nachhaltig sind – hierzu zählen Umsätze mit Firmen, Altersheimen (da üblicherweise keine Verträge bestehen) und andere ähnliche Umsatzklassen –, in Abzug gebracht.
  2. Nach Abzug dieser Positionen ergibt sich die Bemessungsgrundlage für den Kaufpreis. Je nach Attraktivität und Potenzial der Apotheke (hier spielen viele unterschiedliche Faktoren eine große Rolle, siehe auch unsere Beiträge zu Apothekenoptimierung) werden Kaufpreise erzielt, die durchaus deutlich jenseits der 100%-Marke der obigen Bemessungsgrundlagen liegen.

Besonderheiten durch COVID

Sehen wir uns das Ganze in Bezug auf die beiden Jahre 2020/2021 und die dort erzielten COVID-Test-Umsätze an: Aus Verkäufer-Sicht wurden signifikante Umsätze erzielt, die sowohl den Umsatz, aber auch die Rentabilität vieler Apotheken deutlich erhöht haben. Daher ist es durchaus verständlich, dass die verkaufende Partei sich einen Anteil der COVID-Test-Umsätze abgelten lassen will.

Aus Käufer-Sicht ist natürlich ebenso zu Recht argumentierbar, dass diese Umsätze nicht nachhaltig sind und daher keinesfalls in die Bemessungsgrundlage des Kaufpreises einfließen dürfen.

Mögliche Lösungsansätze

Lösungsansatz eins: Sie fahren den Ansatz „der Markt entscheidet“ und lassen sich überraschen, ob es vielleicht einen Käufer gibt, der darauf hofft (und damit auch betriebswirtschaftlich rechnet), dass im Herbst das Testangebot wieder hochgefahren wird und damit auch Apotheken wieder Umsatzzuwächse in diesem Bereich generieren. Die mit diesem Ansatz verbundene Risikoverteilung auf der Seite des Käufers liegt auf der Hand.

Lösungsansatz zwei (aus Sicht der Redaktion der APO-WirtschaftsWelt faire Variante): Der Verkäufer vereinbart mit dem Käufer eine Klausel, die für den Fall der Erzielung von zukünftigen Umsätzen durch COVID-Testungen eine gesonderte Zahlung auslöst. Diese Zahlung sollte sich tunlichst am real erwirtschafteten Deckungsbeitrag und nicht an Umsätzen, die sich unter Umständen gleich, aber im Rohertrag sich völlig anders darstellen, orientieren.

Wie Sie dies in Ihrem Projekt entscheiden, obliegt klarerweise Ihnen als Verkäufer. Aus unserer Sicht ist die Übergabe der eigenen Apotheke ein Schlüsselprozess und sollte daher von A bis Z gut geplant, gut vorbereitet und gut begleitet sein. Schön ist es auch aus Beratersicht, Projekte begleiten zu dürfen, bei denen auch die wirtschaftliche Gebarung für beide Seiten fair ist, also für beide Parteien – Verkäufer und Käufer. Das wünschen wir auch Ihnen bei der Übergabe Ihres Lebenswerkes, Ihrer Apotheke!

Mit freundlicher Unterstützung von