24. Mai 2022

Fragen zur Anfertigung von Paraffinum-liquidum-haltigen Nasentropfen, Einnahmemodalitäten und Tagesmaximaldosen

Die pharmazeutische Abteilung der Apothekerkammer beschäftigt sich diesmal mit der Frage, ob Paraffinum liquidum in Nasentropfen und -salben verwendet werden darf, mit dem Begriff „Einnahme unabhängig von der Mahlzeit" und wo man Angaben zu Tagesmaximaldosen findet.

StudioU/GettyImages

Frage einer Aspirantin: Ich habe eine Rezeptur zur Anfertigung einer Nasensalbe mit Paraffinum liquidum. Meine Kolleg:innen in der Apotheke meinen, dass Paraffinum liquidum in Nasentropfen und -salben verboten ist. Stimmt das?

Antwort: Das ab 1995 bestehende Verbot für Arzneimittel, die Paraffinum liquidum enthalten und zur lokalen Anwendung in der Nase bestimmt sind, wurde 2019 aufgehoben. Paraffinum liquidum ist in mehreren Medizinprodukten zur lokalen Anwendung an der Nase beziehungsweise in ausländischen Arzneispezialitäten enthalten, ein Verbot in Arzneimitteln erschien daher nicht mehr gerechtfertigt. Eine Anfertigung der Rezeptur ist daher erlaubt.
Anmerkung: Paraffin kann eine exogene Lipidpneumonie auslösen, verursacht durch die Aspiration oder Inhalation fetter und mineralischer Öle, die sich im Lungenraum ablagern und dort zu Entzündungsreaktionen führen. Eine irreversible Schädigung der Lunge kann die Folge sein. Vorsicht gilt vor allem bei liegenden Patienten, bei Kindern, bei Patienten mit Schluckstörungen und bei Anwendung über längere Zeit. Auf Lipide in Nasalia zurückgeführte exogene Lipidpneumonien werden nur relativ selten diagnostiziert.

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