Die pharmazeutische Frage
Fragen zur Anfertigung von Rezepturen und zur optischen Kontrolle von Arzneispezialitäten nach ABO § 7 Abs 2

Die pharmazeutische Abteilung der Apothekerkammer beschäftigt sich diesmal mit der Frage, welche Rezepturen hergestellt werden dürfen und welche Auffälligkeiten bei der optischen Prüfung von Arzneimittelspezialitäten gemäß ABO § 7 Abs 2 dem BASG gemeldet werden müssen.
Frage eines Apothekers: Ein Arzt hat eine Borsäure-haltige Salbe für eine Wundbehandlung verordnet. Darf ich die Rezeptur anfertigen?
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